ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge
Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen unserer Firma werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Dies gilt sowohl für anzubahnende als auch für aktuelle und zukünftige Geschäftsverbindungen und zwar selbst dann, wenn im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird. Der Geltung anders lautender AGB wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Gewährleistung
Verträge über den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und Anbauteile durch unsere Firma werden unter Beachtung von § 1 wie folgt geschlossen und abgewickelt:
1. Alle Angebote unserer Firma sind freibleibend. Sofern sei außerhalb dieser Homepage (z. B. bei Ebay, in Katalogen, etc.) erfolgen sind die dortigen Angaben nur dann verbindlich, wenn sie von uns nach Maßgabe von § 2 Ziffer 2 bestätigt werden.
2. Die Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, in der die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung von uns dokumentiert wird.
3. Alle Preisvereinbarungen sind Nettopreise, beinhalten also nicht, die nach den Vorschriften des UStG gültige gesetzliche MWSt. Ferner umfassen die Preisvereinbarungen keine Versandkosten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungen sind sofort nach Vertragsschluss, Zugang einer Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2 und Zugang einer Vorausrechnung fällig. Sie sind per Vorkasse (Barzahlung oder Überweisung) zu leisten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann .Vorschriften des Handelgesetzbuches (HGB) so stehen im die Rechte aus §§273,320 BGB (Zurückbehaltungsrecht, Einrede des nicht erfüllten Vertrages) nicht zu.
5. Zahlungsverzug tritt nach Maßgabe des § 286 III BGB ein.
§ 286 III BGB lautet wie folgt: „ Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.“ Bei Verzug berechen wir einem Verbraucher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§288 I 1,2,247 BGB). § 288 III, IV BGB bleiben unberührt.
6. Lieferungen erfolgen nach Zahlungseingang entsprechend Ziffer 4. Die Angabe von Lieferterminen ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und fristgerechter Belieferung durch unsere Zulieferer. Die Versandmodalitäten werden von uns bestimmt, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sollte dies der Fall sein wird der Kunde Mehrkosten tragen, die sich aus der abweichenden Versandart ergeben. § 2 Ziffer 2 gilt entsprechend.
7. Die Mängelgewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
In diesem Zusammenhang gilt ferner, soweit dies gesetzlich zulässig ist, folgendes als vereinbart:
a. Alle gekauften gebrauchten Traktoren, Anbau- und Ersatzteile, etc. sind unverzüglich vom Käufer auf etwaige (offene) Mängel, Falschlieferungen ö. ä. zu untersuchen. Beanstandungen haben schriftlich und unter genauer Beschreibung und des Mangels, der Falschlieferung, etc. innerhalb von zwei Tagen zu erfolgen. Zeigt sich der Mangel erst später (sog. Verdeckter Mangel) ist er uns nach seiner Entdeckung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen, mitzuteilen.
b. Der Kunde verliert sämtliche Mängelgewährleistungsrechte, wenn er an der Ware eigenmächtig Änderungen vornimmt oder Teile Austauscht und der Mangel auf dieser Änderung/dem Austausch beruht. Ferner stehen ihm keine Mängelgewährleistungsansprüche zu, wenn er den Traktor oder die verkauften Anbau- oder Ersatzteile unsachgemäß benutzt.
c. Sollte die Mängelrüge berechtigt sein leisten wir Nacherfüllung nach Maßgabe des $439 BGB.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Soweit dies gesetzlich zulässig ist schlissen wir Schadensersatzansprüche jeglicher Art (vertragliche Mangelfolgeschäden, Deliktische Ansprüche nach §§ 823 ff BGB) aus. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung nach dem Prod. HaftG sowie bei arglistigen Verschweigen von Mängeln oder arglistigen Vorspiegeln einer vorhandenen Eigenschaft der verkauften Ware bleibt unberührt.
§ 4 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein bleibt die übrigen Regelungen und der abgeschlossene Vertrag wirksam. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall eine Regelung zu treffen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt
§ 5 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Amtsgericht Eutin als zuständiges Gericht.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (bei über der Internetplattform Ebay abgeschlossenen Verträge innerhalb von einem Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge
Albert-Einstein-Straße 14
23701 Eutin
Mobil: 0174/3250079
Tel: 04521/840873
Fax: 04521840872
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
St.-Nr. 025/033/00981
UST -ID Nr. 67239513049
Kontonummer: 189206642
Bankleitzahl: 21352240 Sparkasse Holstein
IBAN DE 52213522400189206642
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren müssen Sie ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung
Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge
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BIC NOLADE21HOL
Geschäftszeiten: Mo bis Fr. von 7.00 bis 16.00 Uhr.
Verkauf vor Ort nur nach Termin
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge für die Vermietung von Bauequipment
(Stand: 01.01.2020 – Unternehmen B2B)
Die Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge (im folgenden „Matthias Erbs“) vermietet Bauequipment jeglicher Art, wie z.B. Baumaschinen, Baugeräte, Hebe- und Krantechnik, Höhenzugangstechnik etc.. Darüber hinaus bietet Matthias Erbs weitere Zusatzleistungen, wie z.B. Transporte, Versicherung, etc. an. Dazu bedient sich Matthias Erbs als Vermieter verschiedener Lieferanten. Die nachfolgenden Vermietbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zum jeweiligen Mieter des Bauequipments.
1. Geltung der Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss
1.1. Die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und sonstigem Bauequipment erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn Matthias Erbs in Kenntnis derselben künftig eine Lieferung vorbehaltlos ausführt, ohne ihnen erneut
zu widersprechen.
1.2. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch Matthias Erbs zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von Matthias Erbs ebenfalls schriftlich bestätigt worden sind.
1.3. Für die Auswahl der Mietgeräte im Hinblick auf seine spezifischen Anwendungszwecke ist indessen der Mieter anhand der auf der Plattform Matthias Erbs hinterlegten digitalen Informationen selbst verantwortlich.
2. Übernahme des Gerätes, Mängelrügen, Haftung
2.1. Matthias Erbs bzw. der Lieferant stellt das Mietgerät bzw. den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem, vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereit oder bringt diesen zum Versand. Mit der Abholung/Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über.
2.2. Der Mieter hat das Gerät bei der Übernahme auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese Matthias Erbs schriftlich anzuzeigen. Bei der Übergabe erstellen der Lieferant oder der beauftragter Logistikdienstleister zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll in das der Mieter sämtliche, bei seiner Untersuchung festgestellten Mängel aufnimmt. Der Mieter handelt bei Unterzeichnung des Übergabeprotokolls sowohl in eigenem Namen, als auch im Namen von Matthias Erbs und hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Übergabeprotokolls einzustehen.
2.3. Bei der Überlassung erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht unverzüglich innerhalb von zwei Kalendertagen nach Abholung bzw. Eintreffen des Gerätes am Bestimmungsort eine schriftliche Mängelanzeige bei Matthias Erbs eingegangen ist. Sonstige bereits bei Überlassung vorhandene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge
lässt Matthias Erbs auf seine Kosten die Behebung der Mängel durch den Lieferanten vornehmen.
2.4. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von Matthias Erbs zu vertretenden Mangels kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Gerätes den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz, Mangelfolgeschäden und außervertragliche Ansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen die die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Matthias Erbs grob fahrlässig
oder vorsätzlich handelt. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.5. Befindet sich Matthias Erbs in der Bereitstellung oder Absendung des Gerätes in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn Matthias Erbs mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall kann der Mieter, statt eine Entschädigung zu verlangen, Matthias Erbs schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
2.6. Matthias Erbs ist berechtigt, dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein funktionell annähernd gleichwertiges Gerät, auch eines anderen Lieferanten zur Anmietung zur Verfügung zu stellen.
3. Nutzungszeit, Inbetriebnahme, Besichtigung
3.1. Der Berechnung der Miete liegt die normale Nutzungszeit von bis zu acht Stunden pro Tag bei bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde. Darüber hinausgehende Zeiten der Benutzung des Gerätes gelten als Überstunden und werden gesondert berechnet. Der durch die übermäßige Nutzung der Geräte verursachte Schaden wird durch einen zusätzlichen Überstundenzuschlag von 75% der vereinbarten Miete abgegolten, sofern der Mieter keinen geringeren Schaden nachweist. Matthias Erbs behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor.
3.2. Der Mieter darf das Mietgerät erst benutzen, wenn dieser die Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung inklusive aller Sicherheits- oder Gefahrenhinweise (die „Mietgeräte-Dokumentation“) gelesen und verstanden hat; sollte sich die MietgeräteDokumentation nicht oder nicht vollständig bei dem Mietgerät befinden, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen und eine umfassende Einweisung in die Benutzung des Mietgeräts vom Lieferanten erhalten hat. Die ordnungsgemäße Einweisung bestätigt der Mieter im Übergabeprotokoll oder einem vergleichbaren Dokument schriftlich.
3.3. Matthias Erbs ist jederzeit nach angemessener Vorankündigung berechtigt, ein Mietgerät während der normalen Geschäftszeiten beim Mieter oder am Einsatzort zu besichtigen oder durch von ihr beauftragte sachverständige Dritte besichtigen zu lassen und auf ihren einwandfreien Zustand hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
4. Mietberechnung, Nebenkosten, Kaution und Zahlung
4.1. Die vereinbarte Miete versteht sich lediglich für das gemietete Gerät. Der Mieter hat zusammen mit der Miete sämtliche Nebenkosten (insbesondere Kosten für Auf- und Abladen, Transport, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung, etc.) jeweils zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Miete sowie die Nebenkosten sind im Voraus zu zahlen. Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden.
4.2. Matthias Erbs ist berechtigt vom Mieter jederzeit nach Abschluss und vor der Beendigung eines Mietvertrages eine Sicherheit (Kaution) für die Vertragserfüllung durch den Mieter bis zur Höhe von drei Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, zu verlangen. Matthias Erbs ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die Sicherheit wird 10 Werktage nach der Rückgabe des betreffenden Mietgerätes zur Rückzahlung fällig, wobei Matthias Erbs berechtigt ist, mit noch offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter bis zu deren Höhe aufzurechnen.
4.3. Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung, insbesondere Gefährdung des Eigentums des Lieferanten an dem vermieteten Gerät, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Zahlungseinstellung vor, so ist Matthias Erbs berechtigt, das Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen. Hierzu hat der Mieter den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Rücknahme des Gerätes durch Matthias Erbs lässt die Vertragspflichten des Mieters unberührt. Matthias Erbs behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
4.4. Gegenüber den Ansprüchen von Matthias Erbs ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Pflichten des Mieters, Verbot der Untervermietung, vereinbarter Arbeitsort
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere es vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
5.2. Der Mieter wird Matthias Erbs unverzüglich informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleich welcher Art, vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Matthias Erbs Reparaturen durchführen zu lassen, sowie Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An-, Um- sowie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen. Etwaige für den Einsatz der Mietsachen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) grundsätzlich nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
5.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Matthias Erbs das angemietete Gerät unterzuvermieten oder auf andere Art und Weise Dritten zu überlassen. Der Mieter ist ebenfalls nicht berechtigt, das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Matthias Erbs an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort zu verbringen.
5.4. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedienung des gemieteten Gerätes nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte erfolgt. Betriebsstoffe, Reinigungsmittel, etc. sind regelmäßig zu überprüfen und müssen den hierfür geltenden und dem Mieter zugänglich gemachten, Vorschriften entsprechen und stets von einwandfreier Beschaffenheit sein. Der Mieter hat die Geräte außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für ausreichend Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus, auch durch entsprechende Bewachung zu sorgen. Fabrikseitig vorgeschriebene Inspektionen an Geräten und Maschinen hat der Mieter bei Matthias Erbs rechtzeitig anzumelden und den Zugriff
auf das Gerät, ohne Anrechnung der Ausfallzeit, während der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen.
5.5. Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Mietsache (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Mieter verpflichtet, Matthias Erbs unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten darauf hinzuweisen, dass er lediglich Mieter ist. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei einer Verletzung der Benachrichtigungs- und Hinweispflichten hat der Mieter den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
5.6. Der Mieter hat bei allen Unfällen, Verkehrsunfällen und dem Abhandenkommen von Geräten die Polizei hinzuzuziehen und unverzüglich Matthias Erbs zu informieren. 5.7. Verletzt der Mieter die vorstehenden Pflichten, so ist er verpflichtet Matthias Erbs den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Beendigung der Mietzeit, Kündigung und Rückgabe des Mietgegenstandes
6.1. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wird, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
6.2. Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindest-Mietzeit bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Nach Ablauf der Mindest-Mietzeit kann der Mieter einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist
• von einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag
• von zwei Tagen, wenn der Mietpreis pro Woche und
• von zwei Wochen, wenn der Mietpreis pro Monat vereinbart ist schriftlich
kündigen.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann Matthias Erbs den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und das gemietete Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich nehmen. Dies gilt auch, wenn der Mieter seine vertraglichen
Pflichten nach Abmahnung verletzt oder das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Matthias Erbs an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort verbringt oder nicht bestimmungsgemäß verwendet.
6.4. Bei Rückgabe des Mietgerätes haben der Lieferant bzw. der beauftragte Logistikdienstleister und der Mieter ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem die festgestellten Mängel des Mietgegenstandes aufgenommen werden. Der Mieter handelt bei Ausfertigung des Übergabeprotokolls sowohl in eigenem Namen als auch im Namen von Matthias Erbs und hat für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Übergabeprotokolls einzustehen.
6.5. Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist Matthias Erbs berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters Instand zu setzen. Matthias Erbs behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor.
7. Haftung des Mieters, Haftungsbeschränkung, Selbstbeteiligung
7.1. Bei Mietvertragsverletzungen, Schäden am Mietgegenstand oder Verlust des Mietgegenstandes haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter ist verpflichtet, das Abhandenkommen eines Mietgerätes sowie eine Beschädigung an einem Mietgerät unverzüglich Matthias Erbs schriftlich zu melden.
7.2. Dem Mieter steht es frei diese Haftung durch Zahlung eines besonderen Entgeltes auf einen Selbstbehalts-Betrag gegenüber dem Vermieter zu beschränken. Durch Vereinbarung der Haftungsbeschränkungsvergütung wird die Haftung des Mieters für jeden einzelnen Schadensfall am Mietgegenstand (Maschinenbruch), der durch fahrlässiges Eigenverschulden entsteht, auf eine Selbstbeteiligung festgeseztzt.
7.3. Bei Schäden der Mietsache, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch - insbesondere durch Fehlbedienung und Überbelastung - sowie aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, hat der Mieter Schadensersatz in voller Höhe zu leisten.
7.4. Bei Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 25% des Listen-Neuwerts des Gerätes, mindestens jedoch EUR 1.000,00. Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters, ist der Wiederbeschaffungswert der Mietsache in voller Höhe zu leisten.
7.5. Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für jegliche Schäden an dem Mietgerät (gleichgültig, ob vom Mieter oder von Dritten verursacht) und für den Verlusts oder Diebstahls während der Mietzeit. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, das Gerät für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden aller Art, soweit versicherbar, zugunsten des Vermieters zu versichern und die Deckungszusage der Versicherungsgesellschaft vor Beginn dem Vermieter vorzulegen. Der Versicherungsschein ist binnen 14 Tagen auf Verlangen des Vermieters diesem vorzulegen. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen, unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalles sowie des Umfanges der Beschädigung. Versichert der Mieter das Mietgerät zu seinen eigenen Gunsten, so tritt der Mieter bereits jetzt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an den Vermieter ab, so dass dieser den Schaden direkt bei der Versicherung geltend machen kann. Matthias Erbs nimmt diese Abtretung an.
7.6. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vom Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursachte Schäden und sämtliche Schäden, die mit der Nutzung oder dem Defekt des Mietgegenstandes gegenüber Dritten entstehen. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Matthias Erbs berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
8. Umsatzsteuerangaben und Datenschutz
8.1. Der Mieter ist verpflichtet, für Zwecke der Umsatzsteuer anzugeben, ob er das Mietgerät von dem Ort aus verwendet, an dem er sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 Satz 1 UStG) oder ob die Leistung, zu der das Mietgerät eingesetzt wird, an eine in einem anderen Land gelegene Betriebsstätte seines Unternehmens
erbracht wird (§ 3a Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Mieter ist verpflichtet, seine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft durch Angabe seiner gültigen USt-IdNr. (bei Ansässigkeit in der EU) oder bei Ansässigkeit im Drittland durch eine anderweitige Unternehmerbescheinigung einer ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen.
8.2. Die Firma Matthias Erbs Baumaschinen u. Nutzfahrzeuge ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogene Daten des Mieters und Abholers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von Matthias Erbs erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. zum Zwecke der Abrechnung an Kreditkartenunternehmen des Mieters. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung. Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: http://www.erbs-baumaschinen.de/index.php/datenschutz.html
9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Matthias Erbs und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Matthias Erbs.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Eutin. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweist.